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Präventionszuschuss

Beantragung eines Präventions-Zuschusses bei der Krankenkasse

Was ist ein Präventionsurlaub?

Was für Sie zunächst ein Urlaub mit Präventionsmaßnahmen bedeutet, ist für die Krankenkasse eine Prävention und Selbsthilfe nach dem 5. Sozialgesetzbuch SGB V $ 20. Darin heißt es (Auszug):

(1) Die Krankenkasse soll in der Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen, die die in den Sätzen 2 und 3 genannten Anforderungen erfüllen. Leistungen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen beschließt gemeinsam und einheitlich unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes prioritäre Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen nach Satz 1, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalten und Methodik.

(2) Die Ausgaben der Krankenkassen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach Absatz 1 und nach den §§20a und 20b sollen insgesamt im Jahr 2006 für jeden ihrer Versicherten einen Betrag von 2,74 Euro umfassen; sie sind in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches anzupassen.

(3) u. (4) (weggefallen)

Welche Präventionsmaßnahmen  werden anerkannt?

Die Krankenversicherungen sind angehalten, alle Leistungen zu fördern, die den allgemeinen Gesundheitszustand erhalten oder verbessern. Demnach werden i. d. R. Maßnahmen und Kurse aus folgenden Bereichen anerkannt und bezuschusst:

  • Bewegung
  • Ernährung
  • Entspannung
  • Suchtbewältigung


Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss beträgt 75 Euro pro Kurs, jedoch maximal 150 Euro pro Reise und Jahr!

Unser Tipp:  Achten Sie darauf, dass Sie zwei verschiedene Kurse aus zwei verschiedenen Bereichen buchen, so können Sie 150 Euro Zuschuss erhalten (Beispiel: 1 x Nordic Walking Kurs und 1 x Entspannungstraining)

Wichtig: Sie müssen an den Kursen tatsächlich teilgenommen haben (mindestens 80%). Nur mit der Teilnahmebescheinigung erhalten Sie im Anschluss an Ihre Reise auch den Zuschuss!

Wie erhalte ich einen  Krankenkassenzuschuss für meinen Präventionsurlaub?

1. Wählen Sie Ihr Hotel mit dem gewünschten und geeigneten Kursangebot.

2. Beantragen Sie einen Zuschuss für die Präventionsmaßnahme(n) bei Ihrer Krankenkasse. Einige Kassen verfügen über spezielle Antragsformulare. Ersatzweise können Sie den Antrag formlos schriftlich oder mündlich stellen. Hierzu können Sie auch das beigefügte Formular nutzen. In der Regel genehmigt die Krankenkasse die Maßnahme und erstellt einen Bescheid über die Zusage der Kostenübernahme.

3. Nun können Sie den Urlaub durchführen und an den Kursen teilnehmen. Sie müssen die Kosten jedoch zunächst selbst übernehmen!

4. Zum Abschluss des Urlaubs erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung vom Kursleiter / Hotel mit Angabe der durchgeführten Maßnahme und der Höhe der entstandenen Kosten.

5. Diese Bescheinigung reichen Sie nun zusammen mit dem genehmigten Antrag  bei der Krankenkasse ein. Diese zahlt nun den Zuschuss in genehmigter Höhe (bis zu 150,- €) aus.

Preisbeispiel

Gesundheitszentrum Helenenquelle **** in Bad Wildungen
7 Nächte / Vollpension im DZ (Angebot Rückenschmerzen)              ab 468,00 €
abzüglich möglicher Zuschuss                                                                 - 75,00 €
Reisepreis:                                                                                         ab 393,00 €

Nehmen Sie zusätzlich an einem Nordic-Walking-Kurs, einem Entspannungstraining, einem Diät- und Ernährungsprogramm oder ähnliches teil, verringert sich der Reisepreis um weitere 75,00 €.

 
 
 
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